Ordnung über die Entrichtung von
Entgelten im Freibad am Bolzberg
der Gemeinde Ilsede
Kinder | Ermäßigt | Erwachsener |
| ||
Einzeleintritt | 1,50 € | 2,00 € | 3,00 € | ----- | ----- |
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Entgeltordnung gilt für das Freibad Am Bolzberg der Gemeinde Ilsede.
(2) Die Gemeinde Ilsede erhebt nach Maßgabe dieser Ordnung Entgelte für die Nutzung des Freibades, das durch sie betrieben und bewirtschaftet wird.
§ 2 Höhe der Entgelte
(1) Für die Benutzung des Freibades werden folgende Entgelte erhoben:
siehe oben
Weitere Erklärungen zu den Tarifen:
a) Kind
Zu dem Personenkreis „Kind“ gehören alle Kinder und Jugendlichen ab dem vollendeten 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Kinder bis zum 6. Lebensjahr dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen in das Bad.
b) Ermäßigt
Anspruch auf einen ermäßigten Tarif haben alle Schüler*innen und Studenten*innen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad ab 50 v. H., Inhaber*innen der Ehrenamtskarte des Landes Niedersachsen und der Jugendleiterkarte sowie aktive Feuerwehrmitglieder der Gemeinde Ilsede. Alle Ermäßigungsberechtigten haben ihren Ermäßigungsanspruch durch entsprechende Ausweise beim Zutritt zum Freibad nachzuweisen.
c) Gruppen
Zu dem Personenkreis „Gruppe“ gehören alle Jugendgruppen sowie Vereine ab 10 Personen, welche keine dauerhafte Nutzung beabsichtigen. Aufgrund der Beschränkung der Personenanzahl im Freibad, ist eine vorherige Anmeldung (mindestens zwei Tage vorher) der Gruppe notwendig.
d) Einzeleintritt
Einzeleintritte berechtigen zur einmaligen Nutzung des Freibades. Sie verlieren ihre Gültigkeit mit dem Verlassen des Freibades.
e) Entgeltfreiheit
Für Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis ist die Nutzung des Freibades entgeltfrei. Der Besuch von Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr ist ebenfalls entgeltfrei.
(2) Bei Sonderveranstaltungen werden die Entgelte, entgegen der in § 2 Abs. 1 festgelegten Eintrittspreise, für den Einzelfall durch die Verwaltung festgesetzt.
(3) Bei Schlechtwetter oder technisch bedingten Schließungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattungen des Entgeltes.
(4) In den Entgelten ist die Umsatzsteuer nach Maßgabe des Umsatzsteuergesetzes in der jeweils gültigen Fassung enthalten.
§ 3 Entgeltschuldner
Entgeltschuldner ist derjenige, der die Nutzung des Freibades in Anspruch nimmt.
§ 4 Fälligkeit des Entgeltes
Die Entgelte gemäß dieser Entgeltordnung sind mit Inanspruchnahme der Leistung fällig und sind vor der Nutzung an der Freibadkasse zu entrichten.
§ 5 In-Kraft-Treten
(1) Diese Ordnung tritt zum 19. Juni 2020 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Entgeltordung für das Freibad Am Bolzberg vom 28.03.2019 außer Kraft.
Ilsede, den
Fründt
Bürgermeister