Förderverein Freibad am Bolzberg e. V.
 

   

Ordnung über die Entrichtung von

Entgelten im Freibad am Bolzberg

der Gemeinde Ilsede



Kind 

(4 - 17 Jahre)


Ermäßigt


Erwachsener

(ab 18 Jahre)

Spätschwimmer

(gültig 17:30 Uhr   -19:00 Uhr)

 Familie  

Kleinfamilie


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Tageskarte


3,50 €

4,50 €

6,00 €

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10er Karte


31,50 €

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40,50 €

 

23,50 €

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Saisonkarte


84,00 €

108,00 €

144,00 €

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228,00 €

186,00 €


Saisonkarte                     

2. Saisonhälfte

Gültigkeit wird noch bekanntgegeben


42,00 €


54,00 €


72,00 € 


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114,00 €


93,00 €


Gruppentarif 1,70 € pro Person


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§ 1 Geltungsbereich


(1)  Diese Entgeltordnung gilt für das Freibad Am Bolzberg der Gemeinde Ilsede.


(2)  Die Gemeinde Ilsede erhebt nach Maßgabe dieser Ordnung Entgelte für die Nutzung des Freibades, das durch sie betrieben und bewirtschaftet wird.

 

§ 2  Höhe der Entgelte

         

(1) Für die Benutzung des Freibades werden folgende Entgelte erhoben: 

siehe oben


Weitere Erklärungen zu den Tarifen:


a) Kind

Zum Personenkreis „Kind“ gehören alle Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Kinder bis zum 6. Lebensjahr dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen in das Bad.


b) Familie

Zum Personenkreis "Familie" gehören Ehepaare/Lebenspartner*innen mit oder ohne Kinder (leibliche, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder ab vollendetem 4. Lebensjahr bis zum vollendetem 18. Lebensjahr). Es ist ein Nachweis der gemeinsamen Wohnanschrift erforderlich.


c) Kleinfamilie
Zum Personenkreis "Kleinfamilie" gehört ein Elternteil mit allen Kindern (leibliche, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder ab vollendetem 4. Lebensjahr bis zum vollendetem 18. Lebensjahr). Es ist ein Nachweis der gemeinsamen Wohnanschrift erforderlich.


d) Ermäßigt

Anspruch auf einen ermäßigten Tarif haben alle Schüler*innen und Studenten*innen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad ab 50 v. H., Inhaber*innen der Ehrenamtskarte des Landes Niedersachsen und der Jugendleiterkarte sowie aktive Feuerwehrmitglieder der Gemeinde Ilsede. Alle Ermäßigungsberechtigten haben ihren Ermäßigungsanspruch durch entsprechende Ausweise beim Zutritt zum Freibad nachzuweisen. 


e) Gruppen

Zum Personenkreis „Gruppe“ gehören alle Jugendgruppen, Schulklassen, Kindergartengruppen sowie Vereine ab 10 Personen, welche keine dauerhafte Nutzung beabsichtigen. 


f) Saisonkarten

Saisonkarten gelten für die jeweilige Badesaison. Die Karten sind personenbezogen und nicht übertragbar. Bei Missbrauch werden die Dauerkarten ohne Kostenerstattung eingezogen und verlieren ihre Gültigkeit. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten. Die Saisonkarte für die zweite Hälfte der Badesaison wird zum halben Preis des jeweiligen Tarifes angeboten. Die Gültigkeitsdauer wird vor der Baderaison bekanntgegeben.


g) Zehnerkarten

Zehnerkarten sind übertragbar. Sie berechtigen zur zehnmaligen Benutzung des Freibades. Der "Spätschwimmer" Tarif berechtigt an den jeweiligen Öffnungstagen in der Zeit von 17:30 bis 19:00 Uhr zur zehnmaligen Benutzung.


h) Tageskarten
Tageskarten berechtigen am Nutzungstag zum jeweils einmaligen Eintritt.


i) Entgeltfreiheit

Für Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis ist die Nutzung des Freibades entgeltfrei. Der Besuch von Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr ist ebenfalls entgeltfrei.


(2) Bei Sonderveranstaltungen werden die Entgelte, entgegen der in § 2 Abs. 1 festgelegten Eintrittspreise, für den Einzelfall durch die Verwaltung festgesetzt.

 

(3) Bei Schlechtwetter oder technisch bedingten Schließungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattungen des Entgeltes.


(4) Zur Nutzung einer Saisonkarte ist eine aktuelle Fotoaufnahme erforderlich, die vom Kassenpersonal aufgenommen wird. Das Foto wird nur im internen System gespeichert, um den/die Saisonkarteninhaber*in feststellen zu können.


(5) In den Entgelten ist die Umsatzsteuer nach Maßgabe des Umsatzsteuergesetzes in der jeweils gültigen Fassung enthalten.

 

§ 3 Entgeltschuldner

Entgeltschuldner*in ist die Person, die die Nutzung des Freibades in Anspruch nimmt.

 

§ 4 Fälligkeit des Entgeltes

Die Entgelte gemäß dieser Entgeltordnung sind mit Inanspruchnahme der Leistung fällig und sind vor der Nutzung an der Freibadkasse zu entrichten.


§ 5 Bei Verlust der Saisonkarte wird diese gesperrt. Eine Ersatzkarte wird gegen einen Betrag in Höhe von 10,00 € ausgestellt.

  

§ 6 In-Kraft-Treten

(1) Diese Ordnung tritt zum Beginn der Badesaison 2023 in Kraft.


(2) Gleichzeitig tritt die Entgeltordung für das Freibad Am Bolzberg vom 31.03.2022 außer Kraft. 

 

Ilsede, den 14.03.2024

                                                         

Neuhäuser genannt Holtbrügge

Bürgermeister